• Kaufen auf Rezept!
  • Versandkostenfrei ab 50€
  • Alle Krankenkassen
  • Kauf- & Mietartikel

Mietvertrag

Mietvertrag

 Zwischen dem Vermieter „shop-e-rezept.de (Sanitätshaus Willecke GmbH)“  Marktstr. 131, 46045 Oberhausen, HRB 12399 (Duisburg) im folgenden Vermieter genannt.

und

dem Kunden (Shop-Rechnungsempfänger) im folgenden Mieter genannt.

Der Mieter erhält vom Vermieter das vom Mieter online bestellte Mietobjekt (Leihhilfsmittel) für die Dauer des angegeben Mietzeitraumes, zu dem Preis der im Checkout Prozess bezahlten Mietzeitdauer. Ferner bestätigt der Mieter, das der gesamte Mietpreis, nebst Kaution zu Beginn in voller Höhe fällig wird. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe, bzw. kürzeren Nutzung erfolgt keine (Teil-)- Rückerstattung des Mietpreises.

Der Mieter verpflichtet sich das gemietete Mietobjekt (Hilfsmittel) sorgfältig zu behandeln, und in einem gereinigten Zustand dem Mieter wieder aus zu händigen, nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Der Mieter zahlt und akzeptiert die angegebene Mietkaution, für das Mietobjekt für die Dauer des Mietzeitraumes. Der Mieter erhält die Kaution, nach Rückgabe des Mietobjektes vom Vermieter vollumfänglich zurück, vorbehaltlich einer Sicht, funktions- und Vollständigkeitsprüfung, durch den Vermieter. Sollten etwaige Mängel vorliegen, so behält sich der Vermieter vor, die Kaution teilweise oder Vollumfänglich ein zu behalten.

Der Mieter erklärt den Mietgegenstand auf dem Lieferschein unbeschädigt, funktionsfähig und komplett erhalten zu haben. Ferner bestätigt der Mieter den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und nicht an Dritte zur Benutzung weiter zu geben.

Der Mieter haftet für Schäden, und unsachgemäßen Gebrauch- bzw. Handhabung, der Ihm obliegenden Sorgfalt unterliegen. Etwaige Schäden während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mit zu teilen. Insoweit Haftet der Mieter auch für das Verschulden durch Familienangehörige oder Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten.

Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt gegen Schaden durch Dritte, Verlust oder Diebstahl ausreichend zu Sichern. Bei Beschädigung durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich ein Schadenprotokoll mit Name und Adresse des Schädigers schriftlich zu übermitteln. Bei Diebstahl ist eine Kopie der polizeilichen Anzeige und der Schadensmeldung für die Hausratversicherung des Mieters, dem Vermieter schriftlich zu übermitteln.

Der Mieter bestätigt, dass er bei Wohnortwechsel den Vermieter unverzüglich dem über dessen neue Adresse schriftlich informiert, sofern dies innerhalb des Vermietungszeitraumes stattfindet.

Der Mieter bestätigt, dass er darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass das Mietobjekt im Eigentum des Vermieters ist und dieses nicht übereignet wird. Dies beinhaltet sämtliches Zubehör oder etwaige Zurüstungen.

Ob und in welcher Höhe die Kosten die Mietkosten, oder etwaiges Zubehör bzw. Zurüstungen gegen Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung erstattet werden, richtet sich nach dem jeweils gültigen Hilfsmittelliefervertrag der einzelnen Krankenkasse, und sind nicht Inhalt dieser Vereinbarung.

Bei Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung, zum jeweiligen Miethilfsmittel, klärt der Vermieter, für den Mieter die etwaige (Teil-)-Kostenübernahme durch die jeweiligen Krankenkasse des Mieters.

Bei Ablehnung durch die Krankenkasse verpflichtet sich der Mieter die Kosten für das Mietobjekt sowie für etwaiges Verbrauchszubehör oder Zurüstungen selbst zu tragen.

Das Mietobjekt ist spätestens am letzten Tage des Vermietungszeitraumes an den Vermieter, vollständig funktionsfähig und gereinigt dem Vermieter ohne Aufforderung wieder aus zu händigen.

Sollte das Mietobjekt dem Vermieter nicht, oder nicht unverzüglich nach Beendigung des Mietzeitraumes aushändigen, ist der Vermieter berechtigt die Kosten für die Wiederanschaffung dem Mieter vollständig in Rechnung zu stellen.

Zuletzt angesehen